FAQ
FAQ
- alarmPLUS
Wie kündige ich alarmPLUS?
- Jederzeit schriftlich per Ende Monat. TUS berechnet keine Ausschaltgebühren.
- Die technische Anpassung eines freien Kriteriums müssen Sie vom Errichter rückgängig machen lassen. Wir empfehlen, dies mit einem Serviceunterhalt zu kombinieren, um die Kosten gering zu halten.
- Beim Kündigen eines Parallelalarmes müssen Sie nichts Zusätzliches unternehmen.
- alarmPLUS
Was hat der Umstieg auf die aktuelle alarmPLUS-Plattform gebracht?
Gegenüber der früheren Version bietet alarmPLUS eine Vielzahl neuer Funktionen: mehr Meldungsempfänger, Quittieren, Ruhe-Meldungen, Live-Abfragen in der App, Pager-Unterstützung, Alarm-Protokoll, Anwesenheitspläne & Feiertagskalender usw. Weiter überzeugt die aktuelle Version mit einem höheren Sicherheitsstandard sowie einem attraktiven Preismodell.
- alarmPLUS
Was bedeutet «alarmOBSERVER inclusive»?
alarmPLUS wird nur in Kombination mit dem Basisdienst alarmOBSERVER angeboten. Dadurch können Sie sich nicht nur Kriterienzustände, sondern auch die Verbindungszustände der Alarmübertragungswege anzeigen lassen. Für alarmOBSERVER entstehen Ihnen keine Zusatzkosten – er ist im alarmNET-Basispaket eingeschlossen.
- alarmPLUS
Ich habe alarmPLUS bestellt und mir wurde mitgeteilt, dass unsere alarmNET-Anlage «nicht AIN kompatibel» ist. Was können wir unternehmen?
Anschlussüberwacher ist nicht Certas. Lösung: Ihr Anlagenerrichter kann die Anschlussüberwachung auf Certas umstellen.
- alarmPLUS
Ich habe alarmPLUS bestellt und als Administrator ein AIN Einladungs-Mail erhalten. Was muss ich tun?
Das AIN Einladungs-Mail enthält einen Link, registrieren Sie sich dort und erstellen Ihr persönliches Passwort.
Führen Sie auch die Kanaltests durch und aktivieren Sie Ihr alarmNET-Objekt auf der TUS AIN WebApp.
Sie können hier jederzeit weitere Benutzer einladen und entfernen sowie deren Rollen (User, Administrator) verändern.
- alarmPLUS
Wie bestelle ich alarmPLUS?
- alarmPLUS als Parallelalarm direkt bei TUS. Gehen Sie zur Bestellseite.
- alarmPLUS als freies Kriterium bestellen Sie über Ihren Anlagenerrichter. Er führt die technische Anpassung durch und richtet den Service in Ihrem Alarmübermittlungsgerät ein.
- alarmPLUS
Welche Voraussetzungen muss ich für alarmPLUS erfüllen?
- alarmNET-Anschluss mit aktiviertem alarmOBSERVER
- aktive E-Mail-Adresse
- Smartphone (Android / iOS)
- alarmOBSERVER-FAQ, Administrator, alarmNET, alarmOBSERVER, alarmPLUS
Wie aktiviere ich die Revisionsschaltung auf TUS-AIN?
Die Funktion «Revisionsschaltung» finden Sie in der TUS-AIN Web App oben rechts im blauen Balken (Objekt muss ausgewählt sein mit “Details” oder “Ändern”). Gehen Sie beim Aktivieren der Revisionsschaltung wie folgt vor:
1. Empfangsstellen und ggf. weitere Interventionsdienste informieren.
2. Wenn Revisionsschaltung >24 Std: Zustimmung bei Behörden einholen.
3. TUS-AIN Web App: Objektliste wählen.
4. Auf der Objektliste Detailansicht zum betreffenden Objekt aufrufen.5. In der Objekt-Detailansicht Schieberegler «Revisionsschaltung» aktivieren (oben rechts).
6. Zeitfenster definieren, Verantwortungsumfang akzeptieren, speichern.
7. Revisionsschaltung ist aktiv und wird in TUS-AIN Web App und Mobile App angezeigt. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von TUS über die erfolgte Aktivierung.Hinweis: Bevor die Revisionsschaltung automatisch deaktiviert wird, erhalten Sie eine Erinnerungs-E-Mail von TUS.
Wichtig zu wissen:
1. Unterdrückte Meldungen auf TUS-AIN
Wenn die Revisionsschaltung aktiviert ist, werden Störungsmeldungen Ihrer Alarmübermittlung sowie alarmPLUS- und Smart-Direct-Kriterien nicht mehr über TUS-AIN notifiziert. Im Falle eines Ereignisses besteht Gefahr für Personen und Sachwerte. Treffen Sie die nötigen Vorkehrungen.
2. Separate Revisionsschaltungen durch Empfangsstellen
Die neue Revisionsschaltung hat keinen Einfluss auf Alarmmeldungen, die direkt an Empfangsstellen wie die Feuerwehr oder die Polizei übermittelt werden. Diese müssen separat von den Empfangsstellen auf «Revision» geschaltet werden. Bitte beachten Sie die entsprechende Richtlinie und informieren Sie die Empfangsstellen und ggf. weitere Interventionsdienste entsprechend.
3. Meldepflicht bei Revisionsschaltungen > 24 Stunden
Falls die Revisionsschaltung bei einer von den Versicherungen angeordneten Brandmeldeanlage (Pflichtanlage) länger als 24 Stunden dauert, müssen Sie dafür im Voraus die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen (Meldung mit diesem Formular).
Haben Sie Fragen zur Revisionsschaltung auf der TUS-AIN Web App? Wir sind gerne für Sie da: ain-support(at)igtus.ch, Tel. 0848 910 111
- alarmOBSERVER-FAQ, Administrator, User, Einstellungen anpassen
Wie kann ich die Einstellungen der AIN-App ändern, damit ich keinen Alarm verpasse?
Aktivieren Sie «Dringliche Mitteilungen» für die TUS AIN MobileApp auf Ihrem Smartphone oder Tablet, um Echtzeit-Infos jederzeit zu erhalten. Klicken Sie unten auf die entsprechende Anleitung.
Dies gilt nur für Geräte mit Softwareversion ab Apple iOS 15 oder Android 12, bei tieferen Softwareversionen sind keine Anpassungen nötig.
Zur Anleitung für Geräte ab Software Apple iOS 15Zur Anleitung für Geräte ab Software Android 12
- alarmOBSERVER-FAQ, Administrator, Einstellungen anpassen, alarmOBSERVER, alarmPLUS
Werden Änderungen meiner Einstellungen automatisch auch an private- und öffentliche Leitstellen weitergeleitet?
Nein. Anpassungen, die Sie mit der WebApp vornehmen, betreffen nur alarmOBSERVER / alarmPLUS. Überlegen Sie, ob eine Mutation auch für eine private Leitstelle (z.B. CERTAS) oder eine Polizei/Feuerwehr gelten soll. Informieren Sie diese direkt.
Passwort vergessen! Was kann ich tun?
Klicken Sie auf dem Login-Screen der MobileApp oder der WebApp den Button «Passwort vergessen?» und folgen Sie den Anweisungen.
- Enregistrement, Registrazione, Administrateur, Amministratore, Utilisateur, Utente, Administrator, User, Registrieren, alarmOBSERVER
Ich habe ein Einladungs-Mail mit Token-Link erhalten. Was muss ich tun?
Sie benötigen den Token-Link für die Registrierung auf der AIN-Plattform. Bitte führen sie diese drei Schritte aus:
- Download TUS AIN MobileApp
- Registrierung
- Kanaltests
- Enregistrement, Registrazione, Administrateur, Amministratore, Administrator, Registrieren, alarmOBSERVER
Ich habe als Administrator von TUS ein AIN Einladungs-Mail erhalten. Was muss ich tun?
Das AIN Einladungs-Mail enthält einen Link, registrieren Sie sich dort und erstellen Ihr persönliches Passwort.
Führen Sie auch die Kanaltests durch und aktivieren Sie Ihr alarmNET-Objekt auf der TUS AIN WebApp.
Sie können hier jederzeit weitere Benutzer einladen und entfernen sowie deren Rollen (User, Administrator) verändern.
- Informieren, alarmOBSERVER
Welche Störungsmeldungen können mit alarmOBSERVER empfangen werden?
Sämtliche kritischen und unkritischen Signale der Alarmübermittlung, welche die Alarmübermittlungsüberwachung betreffen – z. B. Störung Primärweg (IP), Verbindungsunterbruch, Störung Netzspeisung usw.
- Informieren, alarmOBSERVER
Ist die Alarmübermittlungsüberwachung mit alarmOBSERVER gleich sicher wie die klassische Überwachung bei einer privaten Leitstelle?
Ja, sie entspricht den gleichen hohen Sicherheitsanforderungen wie die klassische Alarmübermittlungsüberwachung.
- Utente, Utilisateur, Amministratore, Administrateur, Attivare l’oggetto, Activer l’objet, Registrazione, Enregistrement, Administrator, User, Objekt aktivieren, Registrieren, alarmOBSERVER
Wo finde ich die TUS AIN MobileApp?
- Administrator, User, Objekt aktivieren, Registrieren, alarmOBSERVER
Warum muss ich die TUS AIN MobileApp installieren?
Sie ermöglicht es, jederzeit den Verbindungszustand der Anlage(n) abzufragen und Push-Notifikationen zu erhalten.
- Administrator, Informieren, alarmOBSERVER
Kann ich den alarmOBSERVER-Service auch wieder deaktivieren?
Jederzeit. Danach nutzen Sie wieder die klassische Alarmübermittlungsüberwachung. Beachten Sie, falls Sie auch alarmPLUS verwenden, dass dieser Service nur in Verbindung mit alarmOBSERVER verwendet werden kann.
- Amministratore, Administrateur, Attivare l’oggetto, Activer l’objet, Registrazione, Enregistrement, Administrator, Objekt aktivieren, Registrieren, alarmOBSERVER
Benötige ich einen Anlagenerrichter für das Aktivieren von alarmOBSERVER?
Nein. Sie bestellen den alarmOBSERVER-Service direkt bei TUS. Sobald Sie den Aktivierungsprozess erledigt haben, erfolgt die Umstellung. Der Errichter muss keine Anpassungen an Ihrem Gerät vornehmen.
- Administrator, Objekt aktivieren, alarmOBSERVER
Was passiert nach meiner Bestellung für den alarmOBSERVER-Service?
Wir übertragen Ihre aktuell hinterlegten Weisungen und Meldeadressen auf die TUS-AIN-Plattform. Sie erhalten von TUS ein Wilkommens-Mail mit den Zugangsdaten für die TUS-AIN-Plattform.
- Activer l’objet, Attivare l’oggetto, Administrateur, Amministratore, Administrator, Objekt aktivieren, alarmOBSERVER
Wie bestelle ich alarmOBSERVER?
Gehen Sie zur Bestellseite
- Informieren, alarmOBSERVER
Wann kann ich alarmOBSERVER nicht nutzen?
- Wenn im Störungsfall des Endgerätes eine Intervention aufgeboten werden muss (Polizei, Sicherheitsdienst). TUS erarbeitet momentan eine Lösung für solche Fälle.
- Wenn im Störungsfall des Endgerätes eine «unpersönliche» Meldeadresse benachrichtigt werden muss (z. B. die Hauptnummer einer Firma statt der direkten Nummer des Alarmverantwortlichen).
- Informieren, alarmOBSERVER
Welche Voraussetzungen muss ich für alarmOBSERVER erfüllen?
- alarmNET-Anschluss
- Zwei aktive Meldeadressen mit je einer aktiven E-Mail-Adresse und je einer aktiven Mobilfunknummer
- Smartphone (Android / iOS)
- Informieren, alarmOBSERVER
Was kostet mich die Nutzung von alarmOBSERVER?
Nichts. Im Gegenteil, sie profitieren von einer tieferen Abogebühr, wenn Sie alarmOBSERVER verwenden. Die Alarmübermittlungsüberwachung mit alarmOBSERVER ist in der alarmNET-Dienstleistung enthalten. Sie wählen, ob Sie den alarmOBSERVER-Service verwenden, oder ob die Überwachung weiterhin klassisch erfolgen soll.
Haben Sie Fragen zu TUS-AIN, alarmOBSERVER l alarmPLUS ?
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
E-Mail: ain-support(at)igtus.ch
Tel.: 0848 910 111