Jetzt auf 4G modernisieren
Jetzt auf 4G modernisieren
Das muss ich zur Modernisierung wissen
- Betroffen sind Kunden mit eingebauten ipLINK4umts-Alarmübermittlungsgeräten – sie erhielten von TUS ein entsprechendes Schreiben.
- Die Information, welcher Gerätetyp in Ihrer Anlage eingebaut ist, finden Sie auf der letzten TUS-Rechnung.
- Kunden mit einem alarmNET Standard-Abo (Mietmodell) erhalten das neue 4G-Alarmübermittlungsgerät kostenlos.
- Kunden mit einem alarmNET Easy-Abo (Kaufmodell) wird das neue 4G-Alarmübermittlungsgerät von Ihrem Anlagenerrichter als unserem Vertragspartner verrechnet.
- Der alarmNET-Vertrag muss nicht angepasst werden und im Rahmen einer 1:1-Modernisierung werden dem Kunden keine Leistungen von TUS verrechnet – auch nicht die Gerätewechselgebühr (bis auf Widerruf).
- Allfällige gewünschte Kriterienmutationen oder Kriterienänderungen werden in Rechnung gestellt.
- In den allermeisten Fällen sind keine baulichen Anpassungen nötig.
- Die Anlagenerrichter offerieren Ihre Leistungen für den Gerätewechsel direkt den Kunden.
- Um den Aufwand möglichst gering zu halten, erfolgt die Modernisierung idealerweise bei geplanten Wartungs- oder Servicearbeiten.
- TUS unterstützt die Anlagenerrichter mit modernen Tools, um eine effiziente Modernisierung vor Ort zu ermöglichen.
Warum nicht gleich auf 5G wechseln?
5G-Module, welche die Anforderungen für Alarmübermittlungsgeräte erfüllen, sind in absehbarer Zeit nicht auf dem Markt erhältlich. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit der 4G-Technologie noch für viele Jahre sichergestellt. Die Modernisierung mit einem 4G-Alarmübermittlungsgerät ist die derzeit beste Lösung, damit Ihre Alarmübermittlung auch nach 2025 zuverlässig funktioniert.
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In 4 Schritten zum modernen 4G-Gerät