FAQ

  • FAQ alarmOBSERVER l alarmPLUS l TUS-AIN

    alarmOBSERVER
  • Werden Änderungen meiner Einstellungen automatisch auch an private- und öffentliche Leitstellen weitergeleitet?

    Nein. Anpassungen, die Sie mit der WebApp vornehmen, betreffen nur alarmOBSERVER / alarmPLUS. Überlegen Sie, ob eine Mutation auch für eine private Leitstelle (z.B. CERTAS) oder eine Polizei/Feuerwehr gelten soll. Informieren Sie diese direkt.

    FAQ, alarmPLUS
  • Wie kündige ich alarmPLUS?

    • Jederzeit schriftlich per Ende Monat. TUS berechnet keine Ausschaltgebühren.
    • Die technische Anpassung eines freien Kriteriums müssen Sie vom Errichter rückgängig machen lassen. Wir empfehlen, dies mit einem Serviceunterhalt zu kombinieren, um die Kosten gering zu halten.
    • Beim Kündigen eines Parallelalarmes müssen Sie nichts Zusätzliches unternehmen.
    alarmPLUS
  • Was hat der Umstieg auf die aktuelle alarmPLUS-Plattform gebracht?

    Gegenüber der früheren Version bietet alarmPLUS eine Vielzahl neuer Funktionen: mehr Meldungsempfänger, Quittieren, Ruhe-Meldungen, Live-Abfragen in der App, Pager-Unterstützung, Alarm-Protokoll, Anwesenheitspläne & Feiertagskalender usw. Weiter überzeugt die aktuelle Version mit einem höheren Sicherheitsstandard sowie einem attraktiven Preismodell.

    alarmPLUS
  • Wir haben mehrere alarmNET-Anlagen. Können alle miteinander verwaltet werden?

    Ja. Mit den gleichen Logindaten können Sie mehrere Objekte visualisieren und bearbeiten.

    alarmPLUS
  • Was bedeutet «alarmOBSERVER inclusive»?

    alarmPLUS wird nur in Kombination mit dem Basisdienst alarmOBSERVER angeboten. Dadurch können Sie sich nicht nur Kriterienzustände, sondern auch die Verbindungszustände der Alarmübertragungswege anzeigen lassen. Für alarmOBSERVER entstehen Ihnen keine Zusatzkosten – er ist im alarmNET-Basispaket eingeschlossen.

    alarmPLUS
  • Ich habe alarmPLUS bestellt und mir wurde mitgeteilt, dass unsere alarmNET-Anlage «nicht AIN kompatibel» ist. Was können wir unternehmen?

    Dafür gibt es zwei Gründe:

    • Anschlussüberwacher ist nicht Certas. Lösung: Ihr Anlagenerrichter kann die Anschlussüberwachung auf Certas umstellen.
    • Bei einer Gerätestörung wird direkt eine Interventionsfirma (Securitas, Protectas usw.) aufgeboten. Aktuelle Lösung: Sie verzichten entweder auf das Aufbieten der Interventionsfirma, oder Sie sprechen sich mit ihr ab. TUS erarbeitet momentan eine neue, einfachere Lösung für solche Fälle – sie wird 2021 lanciert.
    alarmPLUS
  • Ich habe alarmPLUS bestellt und als Administrator ein Starter-Kit erhalten. Was muss ich tun?

    Das Starter-Kit enthält einen persönlichen Registrierungs-Code (Token) sowie Couverts für Ihre Mitarbeitenden/Meldeadressen.

    • Geben Sie die Couverts an Ihre Meldeadressen/Mitarbeitenden weiter. Fordern Sie diese auf, die TUS AIN MobileApp auf ihre Smartphones herunterzuladen sowie die persönliche Registrierung und die Kanaltests auszuführen.
    • Führen auch Sie Ihre Registrierung und die Kanaltests durch und aktivieren Sie Ihr alarmNET-Objekt auf der TUS AIN WebApp.

    Sie können jederzeit weitere Benutzer einladen und entfernen sowie deren Rollen (User, Administrator) verändern – siehe «Start-Guide für Administratoren».

    alarmPLUS
  • Wie bestelle ich alarmPLUS?

    • alarmPLUS als Parallelalarm direkt bei TUS. Gehen Sie zur Bestellseite.  
    • alarmPLUS als freies Kriterium bestellen Sie über Ihren Anlagenerrichter. Er führt die technische Anpassung durch und richtet den Service in Ihrem Alarmübermittlungsgerät ein.
    alarmPLUS
  • Welche Voraussetzungen muss ich für alarmPLUS erfüllen?

    • alarmNET-Anschluss mit aktiviertem alarmOBSERVER 
    • aktive E-Mail-Adresse
    • Smartphone (Android / iOS)
    alarmPLUS
  • Kann ich mit alarmDSL auch telefonieren und surfen?

    Nein. alarmDSL wird ausschliesslich für die sichere Alarmübermittlung verwendet. Sie können den Anschluss aber zur Datenübertragung weiterer alarmNET-Dienste wie alarmPLUS oder alarmVPN verwenden.

    alarmDSL
  • Kann ich meinen eigenen Router für alarmDSL einsetzen?

    Nein. Es kann nur der von TUS gelieferte Router verwendet werden.

    alarmDSL
  • Welches SLA (Servicegarantie) gilt für alarmDSL?

    Für alarmDSL besteht das SLA «best effort». Bei Pflichtanlagen benötigt eine IP-Alarmübertragung einen redundanten Übermittlungskanal auf dem Mobilfunknetz.

    alarmDSL
  • Fragen oder Probleme mit alarmDSL – an wen wende ich mich?

    An unsere alarmDSL-Hotline: Tel. 0848 88 73 75

    alarmDSL
  • Kann ich mich im Störungsfall direkt an Swisscom wenden?

    Nein, Sie melden eine Störung an TUS. Bei Bedarf werden wir Swisscom aufbieten.

    alarmDSL
  • Auf welchem Netzwerk basiert alarmDSL?

    Auf dem Swisscom Netz, das sich durch hohe Verfügbarkeit und Qualität auszeichnet.

    alarmDSL
  • Benötige ich für alarmDSL einen Router für Kupfer- oder Glasfaserleitung?

    Mit dem Swisscom-Verfügbarkeits-Checker finden Sie heraus, welcher Anschluss in Ihrem Gebäude verfügbar ist.

    alarmDSL
  • Wo finde ich die Konfigurationsdaten für alarmDSL?

    Sie erhalten die Daten zusammen mit dem Router. Oder Sie fordern sie bei uns telefonisch an: 0848 887 375

    alarmDSL
  • Was genau leistet alarmNET?

    Mit alarmNET deckt TUS alle Bedürfnisse der Alarmübermittlung punkto Sicherheit, Technik und Komfort in der ganzen Schweiz und in Liechtenstein ab.

    Ihr Alarmübermittlungsgerät sendet die Alarmmeldung an TUSNet – die zuverlässige Alarmübermittlungsplattform. Dank deren redundantem Aufbau gewährleistet TUS die sichere Alarmübermittlung an private und öffentliche Alarmzentralen in jedem Fall.

    So funktioniert die sichere Alarmübertragung

    alarmNET
  • Ist die Alarmübermittlung auch in Zukunft sicher?

    Ja, alarmNET von TUS entspricht mit seinen durchgängig zertifizierten Systemen und Prozessen auch morgen den entsprechenden Vorschriften der Regulatoren im Einbruch- und Brandmeldebereich.

    alarmNET, alarmNET
  • Welche Verträge gibt es für meine Gefahrenmeldeanlage?

    Welche Verträge Sie abschliessen, richtet sich nach Ihren Anforderungen und nach den Vorschriften, die Sie erfüllen müssen. Lassen Sie sich beraten!

    Mögliche Verträge zu Ihrer Gefahrenmeldeanlage

    alarmNET
  • Welche Normen gelten für die Alarmübermittlung?

    Staatsverträge und Bundesgesetze machen die europäischen Normen (EN) für die Schweiz verbindlich. Als einziger Schweizer Anbieter verfügt TUS über lückenlos End-to-end-zertifizierte Systeme und Prozesse.

    Diese Normen erfüllen wir

    alarmNET, alarmNET
  • Was passiert, wenn die Übertragungsleitung ausfällt?

    Wenn die IP-Leitung als primärer Kanal ausfällt, werden Ihre Alarmmeldungen automatisch über dem Sekundärweg auf das Mobilfunknetz übermittelt.

    alarmNET
  • Was ist in der Basisdienstleistung alarmNET enthalten?

    Sie umfasst die normengerechte Signalübermittlung von einem Objekt zu öffentlichen Alarmzentralen (Polizei, Feuerwehr) und privaten Empfangsstellen.

    Nicht inbegriffen in den Abonnementskosten sind Gebühren, die von öffentlichen oder privaten Alarmempfangsstellen erhoben werden. Diese können für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entgegennahme von Alarmen oder Meldungen aus der Alarmanlage sowie der Rückgabe von Befehlen an die Alarmanlage anfallen.

    alarmNET, alarmNET
  • Wie werden die Alarmdaten verschlüsselt?

    Sämtliche alarmNET-Verbindungen werden als VPN (virtuelles privates Netz) aufgebaut. Die Datenpakete werden zusätzlich mit einem 160-Bit-Schlüssel gesichert.

    alarmNET, alarmNET
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